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Simyo-Streit entschieden

Im Streit zwischen Mobilcom und E-Plus um den Billigtarif
Mobilcom hatte beklagt, dass der Netzbetreiber die neue Marke ohne vorherige Information der Diensteanbieter auf den Markt gebracht habe, wozu er angeblich laut Lizenz verpflichtet sei. Eigene Angebote hätten daher nicht zeitgleich herausgebracht werden können.
hat die Telekom-Regulierungsbehörde die Beschwerde des Service Providers zurückgewiesen.Mobilcom hatte beklagt, dass der Netzbetreiber die neue Marke ohne vorherige Information der Diensteanbieter auf den Markt gebracht habe, wozu er angeblich laut Lizenz verpflichtet sei. Eigene Angebote hätten daher nicht zeitgleich herausgebracht werden können.
Einen Anspruch auf absolute Gleichbehandlung konnte die Behörde jedoch nicht erkennen. Im Gegenteil: Die Nicht-Information sei nach allgemeinem Wettbewerbsrecht zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gebe. Dazu zähle vorstoßender Wettbewerb, wie bei . Das Angebot sei nicht lediglich ein neuer Tarif, sondern eine Produktinnovation, argumentierten die Regulierer.
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